AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Gegenstand

Die vorliegenden Geschaftsbedingungen zum Service-Vertrag regeln und beschreiben die Erbringung von Reinigungs- und Serviceleistungen der AV Alles vereint GmbH.

 

2 Anwendungsbereich

AV Alles vereint GmbH verpflichtet sich, die spezifizierten Anlagen im vorgesehenen Rhythmus zu reinigen und die vereinbarten Serviceleistungen zu erbringen.

 

3 Service-Leistungen

Reinigung und Service umfassen die Leistungen gemäss Service-Vertrag bzw. des vereinbarten Pakets.

Alle zusätzlichen Leistungen, welche nicht im Service-Vertrag beinhaltet sind, oder vom Kunden angefordert werden, werden separat in Rechnung gestellt.

AV Alles vereint GmbH wird die vereinbarten Arbeiten selbst ausführen. Sie hat jedoch die Möglichkeit, weitere Personen mit der Erfüllung des Auftrages zu beauftragen.

AV Alles vereint GmbH führt über die durchgeführten Wartungsarbeiten sowie allfällige weitere Arbeiten (z.B. Ersatz- von Verschleissteilen, Nachfüllen von Betriebsmittel, etc.)
Protokoll. Diese Protokolle werden dem Kunden vorgelegt und ihm im Doppel überreicht.

 

4 Ersatz- / Verschleissteile und Betriebsmittel

Die vereinbarten Wartungsteile im individuellen Wartungs-Vertrag sind Bestandteil des Leistungsumfangs.

Zusätzliche Ersatzteile, Verschleissteile, Klein- und Reinigungsmaterialien sowie Betriebsmittel gehen, sofern im Leistungsverzeichnis des Service-Vertrags nichts anderes ausdrücklich festgehalten ist, zu Lasten des Kunden. Die genannten Teile und Materialien werden zu den jeweils zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt.

 

5 Preise

Die AV Alles vereint GmbH behält sich Preisanpassungen vor. Um den Aufwand und die damit verbundenen Kosten möglichst gering zu halten, werden die Änderungen nicht individuell angezeigt. Änderungen können jedoch nur auf Beginn des nachfolgenden Kalenderjahres in Kraft gesetzt werden.

Die angegebenen Preise verstehen sich in CHF und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, exkl. MWST.

 

6 Zeitpunkt der Wartung

Die Wartungsarbeiten werden, Montags – Freitas in der Zeit zwischen 08.00 bis ca. 17.30 Uhr durchgeführt und 2-3 Wochen im Voraus angekündigt. Für die rationelle Gestaltung des Serviceprogramms ist die konkrete Festlegung des Zeitpunkts der Servicearbeiten AV Alles vereint GmbH mindestens 6 Wochen im Voraus mitzuteilen.
Auf Wunsch des Kunden können Zeiten ausserhalb der oben genannten Wartungszeiten vereinbart werden. Auf diese ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten (ink. Feiertage, Samstage, Sonntage, Abend- und Nachtzeiten, etc.) erfolgenden Arbeiten wird AV Alles vereint GmbH die bei ihr üblichen Zuschläge zwischen 25% und 100% in Rechnung stellen.

 

7 Beginn, Gültigkeitsdauer, Zahlungsbedingungen

Nach Eingang des unterschriebenen Servicevertrages tritt die Leistung in Kraft. Der Vertrag läuft während zweier Jahre ab Datum der Unterzeichnung. Die erste Zahlung ist bei Vertragsabschluss fällig, im Folgejahr wird jeweils am Monatsanfang der Vertragsverlängerung fakturiert. Das Abonnement erneuert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern 3 Monate vor Vertragsablauf keine schriftliche Kündigung vorliegt.

 

8 Im Abonnement nicht inbegriffen

Behebung von Störungen infolge Stromausfalls, leerem Whirlpool/Swimspa, unsachgemässer Bedienung, Elementarschäden, Korrosionsschäden, Leitungsschäden und deren Folgen. Schäden an Fremdlieferungen sowie Schäden durch Eingriffe Dritter sowie Dienstleistungen ausserhalb des jährlichen Services.

 

9 Voraussetzungen zur Ausführung

  • Der Whirlpool/Swimspa muss mit Wasser gefüllt und auf mind. 20° Celsius aufgewärmt sein.
  • Freier Zugang zur Technik. Mehraufwendungen wie z. Bsp. Entfernung von Isolationsmaterial (Holzrock, Ausschäumungen usw.) werden zusätzlich in                Rechnung gestellt.
  • Aussentemperaturen nicht unter 0° Celsius
  • Zugang zu Haussicherung